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Aufenthaltstitel

вид на жительство

Wer als ausländischer Staatsangehöriger bzw. als Bürger eines Nicht-EU-Landes nach Deutschland einreisen möchte, braucht hierfür grundsätzlich eine Erlaubnis. Diese Erlaubnis hat die Form eines sogenannten Aufenthaltstitels. Insgesamt gibt es sieben verschiedene Aufenthaltstitel, die sich unter anderem nach dem Grund für Ihren Aufenthalt in Deutschland richten. Doch welche Form des Aufenthaltstitels ist für Sie die Richtige und welche gibt es eigentlich?

Den passenden Aufenthaltstitel finden

Grundsätzlich berechtigt ein Aufenthaltstitel den Angehörigen eines Drittstaates dazu, sich in Deutschland aufzuhalten. Unter einem Drittstaat werden all die Länder verstanden, die nicht der Europäischen Union angehören. Die insgesamt sieben existierenden Titel unterscheiden sich vor allen Dingen hinsichtlich ihres Zweckes, ihrer Gültigkeitsdauer und ihrer Voraussetzungen.

Die primäre Frage, die Sie sich im Hinblick auf den passenden Aufenthaltstitel stellen müssen ist, aus welchem Grund Sie nach Deutschland reisen. Möchten Sie sich beispielsweise für einen befristeten und vergleichsweise kurzen Zeitraum aufhalten, beispielsweise für einen Urlaub, ein Gastsemester oder einen Besuch, dann benötigen Sie ein Visum. Sie planen sich zum Zwecke einer Ausbildung, eines Jobs oder aus humanitären bzw. politischen Gründen in Deutschland aufzuhalten, dann ist die Aufenthaltserlaubnis der passende Aufenthaltstitel für Sie. Eine Aufenthaltserlaubnis wird stets zweckgebunden erteilt.

Im Zusammenhang mit beruflichen Gründen für den Aufenthalt in Deutschland gibt es noch die Blaue Karte EU oder die ICT- Karte. Wer dauerhaft in Deutschland bzw. in der EU leben möchte, benötigt eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt.

Diese Aufenthaltstitel gibt es in Deutschland:

  • die Aufenthaltserlaubnis
  • die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
  • die Blaue Karte EU
  • die Niederlassungserlaubnis
  • die ICT-Karte
  • die Mobiler ICT-Karte
  • das Visum

Der Elektronische Aufenthaltstitel (eAT)

Ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ist ein im Scheckkartenformat ausgestelltes Dokument, auf welchem mittels eines elektronischen Speichermediums Ihre persönlichen Daten, Ihre biometrischen Merkmale sowie etwaige Auflagen gespeichert sind. Aufgrund dieser Eigenschaften kann der elektronische Aufenthaltstitel auch als Online-Dokument genutzt werden um beispielsweise Behördendienstleistungen oder kommerzielle Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

Seit dem Jahr 2011 werden Aufenthaltstitel in der Regel nur noch in elektronischer Form statt.

Weitere Links und Quellen