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Aufenthaltserlaubnis

居留许可证

Einer der sieben Aufenthaltstitel, die es in Deutschland gibt, ist die Aufenthaltserlaubnis. Eine Aufenthaltserlaubnis wird befristet und zu einem bestimmten Zweck erteilt. Doch in welchen Fällen kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden und wo erhalten Sie solch ein Dokument?

Was ist eine Aufenthaltserlaubnis?

Unter einer Aufenthaltserlaubnis versteht man in Deutschland einen befristeten Aufenthaltstitel nach dem seit dem Jahr 2005 geltenden Aufenthaltsgesetz. Erteilt wird die Aufenthaltserlaubnis an sogenannte Drittstaatsangehörige. Sie ist zweckgebunden und befristet.

Voraussetzungen

Aufenthaltserlaubnisse werden nur zu einem bestimmten Zweck erteilt. Welche Zwecke das im Detail sind, ist im Aufenthaltsgesetz festgelegt. In den §§ 16 bis 17 des AufenthG ist beispielsweise aufgeführt, unter welchen Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausbildung genehmigt wird.

In den §§ 18 ff. des Aufenthaltsgesetzes werden die Voraussetzungen zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen zum Zweck der Erwerbstätigkeit näher erläutert. Auch aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen kann eine Erlaubnis zum Aufenthalt in Deutschland nach dem Aufenthaltsgesetz gewährt werden. Desweiteren ist es möglich, dass der befristete und zweckgebundene Aufenthaltstitel aus familiären Gründen erteilt wird. Die gesetzlichen Grundlagen dazu finden sich in den §§ 27 bis 36a Aufenthaltsgesetz.

Soll eine Aufenthaltserlaubnis verlängert werden ist dies nur dann möglich, wenn die Voraussetzungen, die bei der erstmaligen Erteilung vorliegen, auch jetzt noch bejaht werden können. Ist der vorübergehende Zweck jedoch bereits erfüllt, kann die zuständige Behörde die Verlängerung auch verweigern. Voraussetzungen für die Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen können auch beinhalten, dass der Antragsteller seinen gesetzlich auferlegten Pflichten wie der Absolvierung eines Integrationskurses nachgekommen ist.

Von wem wird die Aufenthaltserlaubnis erteilt?

Ansprechpartner für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist das örtlich zuständige Ausländeramt, da grundsätzlich die Bundesländer für die Anwendung der ausländerrechtlichen Regelungen zuständig sind. Sie können die betreffenden Formulare entweder online auf der Website der Ausländerbehörde ausfüllen oder die notwendigen Formular persönlich abholen und nach dem Ausfüllen postalisch an die Behörde senden.

Kosten

Die Gebühren für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis hängen unter anderem davon ab, welche Geltungsdauer die Erlaubnis hat. Wird die Erlaubnis beispielsweise für bis zu ein Jahr erteilt, dann liegen die Gebühren dafür bei 100 Euro. Hat die Aufenthaltserlaubnis eine Geltungsdauer von mehr als einem Jahr, dann kostet die Ausstellung 110 Euro. Wird die Erlaubnis lediglich verlängert, dann liegen die Kosten hierfür zwischen 65 und 80 Euro.

Was ist der Unterschied zwischen einem Aufenthaltstitel und einer Aufenthaltserlaubnis?

Ein Aufenthaltstitel berechtigt Personen aus Drittstaaten dazu, sich in Deutschland aufzuhalten. Die Aufenthaltserlaubnis ist in diesem Zusammenhang einer des sieben in Deutschland existierenden Aufenthaltstitel. Der Begriff der Aufenthaltserlaubnis beschreibt also einen speziellen Fall der Erteilung eines Aufenthaltstitels.

Kann man mit einer Aufenthaltserlaubnis arbeiten?

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, dann bedeutet dies nicht automatisch, dass Sie auch in Deutschland arbeiten dürfen. Vielmehr muss die Erlaubnis ausdrücklich eine Berechtigung zur Erwerbstätigkeit enthalten. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Personen aus der EU oder aus EWR – Staaten sowie für Personen aus der Schweiz. Denn diese profitieren von der sogenannten Arbeitnehmerfreizügigkeit.

Werden Aufenthaltserlaubnisse von der zuständigen Behörde zum Zweck der Erwerbstätigkeit erteilt, dann beinhalten diese auch stets eine Arbeitserlaubnis. Auch der Umfang der erlaubten Erwerbstätigkeit wird von der zuständigen Behörde in die Dokumente mit aufgenommen oder auf einem Zusatzblatt dokumentiert.

Daneben gibt es noch spezielle Titel, die zum Aufenthalt in Deutschland berechtigen, die explizit auf eine berufliche Tätigkeit zugeschnitten sind. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang die ICT-Karte, die Mobiler ICT-Karte sowie die Blaue Karte EU. Auch diese Titel unterliegen einer Befristung.

Weitere Links und Quellen