Verpflichtungserklärung für ausländische Besucher
Zur Absicherung der Lebensunterhaltungskosten von Drittstaatsangehörigen (Flüchtlinge oder Auswanderer) dient die sogenannte Verpflichtungserklärung. In der Regel müssen visumpflichtige Fremde über ausreichende Eigenmittel verfügen, um die Kosten, die im Zusammenhang mit der Bestreitung des geplanten Aufenthalts stehen, decken zu können.
Einem visumpflichtigen Fremden, der nicht über die notwendigen/nachweisbaren Eigenmittel verfügt, kann dennoch ein Visum erteilt werden, wenn aufgrund der Verpflichtungserklärung einer Person, einer Firma oder eines Vereins mit Hauptwohnsitz in Deutschland die Übernahme aller Kosten erfolgt.
Was ist eine Verpflichtungserklärung?
Die Person/Firma oder der Verein erklären sich mit einer Verpflichtungserklärung bereit, für alle Kosten aufzukommen, die durch den Aufenthalt des/der Visumswerbers/Visumswerberin für öffentliche RechtsträgerInnen entsteht.
In der Verpflichtungserklärung ist daher auch der Kostenersatz für medizinische Heilbehandlungen in öffentlichen Krankenanstalten enthalten, es sei denn, es liegt bereits eine entsprechende Krankenversicherung vor. Die Verpflichtungserklärung umfasst zudem die Kosten für das fremdenpolizeiliche Verfahren bei Nichtwiederausreise nach Ablauf des Visums.
Benötigte Unterlagen für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung
Damit eine Person/Firma oder ein Verein eine Verpflichtungserklärung abgeben können, müssen auch einige Nachweise erbracht werden. Privatpersonen müssen andere Nachweise erbringen als eine Firma/ein Verein. Reicht ihr Einkommen nicht aus, ist häufig ein Sperrkonto nötig. Dies ist ein Sonderkonto, über das der Inhaber nicht frei verfügen kann. Der Antragsteller muss einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbetrag auf das Sperrkonto einzahlen. Dieser Betrag bleibt so lange gesperrt, bis der Besucher Deutschland wieder verlässt.
Privatpersonen müssen diese Unterlagen vorlegen:
- Identitätsnachweis (z.B. Reisepass oder Personalausweis)
- Meldebestätigung
- Nachweis des Einkommens (z.B. durch Lohnzettel oder Einkommenssteuerbescheid)
- Nachweis über eventuelle finanzielle Verpflichtungen wie z.B. Kreditrückzahlungen oder Unterhaltszahlungen
- Nachweis eines Mietvertrages oder Eigentumsurkunde
- Nachweis der Beziehung zu der eingeladenen Person
Firmen und Vereine müssen diese Unterlagen vorlegen:
- Nachweis der Identität des Vertreters der Firma/des Vereins und evtl. Nachweis über die Vertretungsbefugnis
- Auszug aus dem Firmenbuch oder aus der Vereinssatzung
- Bonitätsnachweis der Firma/des Vereins
- Nachweis über die Beziehung zu der eingeladenen Person (wenn vorhanden, z.B. Geschäftsbeziehungen u.ä.)
Wie lange ist eine Verpflichtungserklärung gültig und kann sie widerrufen werden?
In der Regel akzeptiert die Botschaft Verpflichtungserklärungen bis zu 6 Monaten nach Ausstellung. Grundsätzlich sollten nicht mehr als 6 Monate zwischen dem Zeitpunkt der Abgabe einer Verpflichtungserklärung und der Visumerteilung liegen. Das liegt daran, dass sich die finanziellen Verhältnisse des Verpflichtungserklärenden in der Zwischenzeit geändert haben könnten. Ist also bereits ein Zeitraum von 6 Monaten abgelaufen, ist daher in der Regel die Abgabe einer neuerlichen Verpflichtungserklärung notwendig.
Gesetzlich ist der Widerruf einer Verpflichtungserklärung nicht vorgesehen. Ob durch einen Widerruf eine Erstattungspflicht im Schadenfall abgewendet werden kann, weiß das Auswärtige Amt nicht. Das Auswärtige Amt kann nicht dafür garantieren, dass die Erteilung eines Visums nur aufgrund des Widerrufs einer Verpflichtungserklärung verhindert werden kann.
Wie viel kostet eine Verpflichtungserklärung?
Die Gebühr für die Verpflichtungserklärung beträgt 29 Euro. Laut § 47 Abs. 1 Ziff. 12 AufenthV ist die Gebühr auch dann zu entrichten, wenn der Antrag zurückgenommen wird.
Welcher Zeitraum ist durch die Verpflichtungserklärung finanziell abgedeckt?
Grundsätzlich sind durch die Erklärung nur zwischen 90 Tage bis zu 6 Monate finanziell abgesichert. Wer ein längeres Visum benötigt, muss für die Restlaufzeit die finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen. Hierfür eignen sich Kontoauszüge der letzten 3-6 Monate, die einen Überblick über das ungefähre monatliche Einkommen geben.
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