Hier finden Sie Kontaktinformationen, Adressen und Öffnungszeiten der Ausländerämter / Ausländerbehörden – in Bayern.
Übersicht aller Ausländerämter / Ausländerbehörden in Bayern
- Aichach
- Altötting
- Amberg
- Ansbach
- Augsburg
- Bad Brückenau
- Bad Kissingen
- Bad Neustadt an der Saale
- Bad Reichenhall
- Bad Tölz
- Bamberg
- Bayreuth
- Bischofsheim in der Rhön
- Cham
- Coburg
- Dachau
- Deggendorf
- Dillingen an der Donau
- Dingolfing
- Donauwörth
- Ebersberg
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- Erding
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- Forchheim
- Freising
- Freyung
- Friedrichshafen
- Fürstenfeldbruck
- Fürth
- Garmisch-Partenkirchen
- Germering
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- Hof
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- Lauf an der Pegnitz
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- Lichtenfels
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- Marktoberdorf
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- Mindelheim
- Mühldorf am Inn
- München
- Neu-Ulm
- Neuburg an der Donau
- Neumarkt i.d.OPf.
- Neustadt an der Aisch
- Neustadt an der Waldnaab
- Neustadt bei Coburg
- Nürnberg
- Obermaiselstein
- Ochsenfurt
- Passau
- Pfaffenhofen an der Ilm
- Pfarrkirchen
- Regensburg
- Rosenheim
- Roth
- Rothenburg ob der Tauber
- Schongau
- Schwabach
- Schwandorf
- Schweinfurt
- Sonthofen
- Staffelstein
- Starnberg
- Straubing
- Tirschenreuth
- Traunstein
- Unterschleißheim
- Waal
- Weiden in der Oberpfalz
- Weidenberg
- Weilheim in Oberbayern
- Weißenburg
- Wunsiedel
- Würzburg
- Zirndorf
Aufgaben der Ausländerbehörden
Die Ausländerbehörden sind für Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Aufenthalts- und Passrecht verantwortlich. Sie entscheiden nach dem Aufenthaltsgesetz und den Bestimmungen anderer Einwanderungsgesetze.
Weitere Aufgaben und Dienstleistungen sind:
- Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
- Ansprechpartner für Flüchtlingshilfe
- Arbeitserlaubnis
- Einreise und Aufenthalt in Deutschland
- Asyl
- Integration
- Verpflichtungserklärung
Termin bei der Ausländerbehörde
In den meisten Fällen können Sie telefonisch, per Kontaktformular oder über das Service-Portal der jeweiligen Stadt einen Termin vereinbaren. Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie alle notwendigen Dokumente vollständig haben, bevor Sie das Ausländeramt besuchen.
Hinweis: Für Ämter, Behörden oder Gerichte benötigen Sie die Dokumente, Zeugnissen oder Urkunden meist als beglaubigte Übersetzung.
- Mit einer Verpflichtungserklärung können Sie Besuchern aus dem Ausland die Einreise nach Deutschland ermöglichen.
- Erwarten Sie Besuch aus dem Ausland? Mit einer Reise-Krankenversicherung für ausländische Gäste* sind Sie in Deutschland und Europa rundum geschützt.