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Ausländerämter in Deutschland

Willkommen auf unserer Website auslaenderaemter.com. Auf unserer Website erhalten Sie einen umfangreichen Überblick über Kontaktdaten, Adressen, Öffnungszeiten und weitere Informationen aller Ausländerämter in Deutschland. Die Suche nach Ihrem zuständigen Ausländeramt soll Ihnen hiermit erleichtert werden. Für Anfragen zum Thema Visum und Einreise wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Ausländeramt. Diese Anfragen können wir nicht beantworten. Unsere Website soll lediglich als Überblick dienen, an welche Stelle Sie sich wenden können.

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Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich Änderungen

Was ist ein Ausländeramt?

Laut § 71 AufenthG sind Ausländerämter für aufenthalts- und passrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen verantwortlich. Sie treffen Maßnahmen und Entscheidungen über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet.

Ausländerämter befinden sich in Deutschland zumeist in jedem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt. Sie sind mit der Aufgabe des Vollzugs des Ausländerrechts betraut. Größere, kreisangehörige Städte können ebenfalls über eine eigene Ausländerbehörde verfügen – das hängt jedoch vom jeweiligen Bundesland ab. In Hessen haben zum Beispiel alle Städte ab 50.000 Einwohnern ein eigenes Ausländeramt.

Wofür sind Ausländerbehörden zuständig?

Ausländerbehörden sind verantwortlich für die Erteilung oder Versagung von Aufenthaltserlaubnissen nach den betreffenden Aufenthaltszwecken des Aufenthaltsgesetzes, der Entscheidung über die Erteilung von Niederlassungserlaubnissen, der Entscheidung und evtl. Durchführung von Ausweisungen bzw. Abschiebungen.

Zusätzlich stellt sie neben den passenden Aufenthaltstiteln gleichermaßen Passersatzpapiere aus. Anliegend entscheidet sie über die Ausstellung von Aufenthaltsgestattungen für Vertriebener – die Durchführung des Asylverfahrens als solches liegt aber im blanken Verantwortungsbereich des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) – und Duldungen ebenso Reiseausweise für Ausländer. Obendrein wird über das Vorliegen der gesetzlichen Erfordernisse für einen Familiennachzug entschieden. Ausländerbehörden sind an Visaerteilungen beteiligt.

Ausländerämter sind für eine Vielzahl weiterer Aufgaben verantwortlich. Die zeitliche Befristung von Aufenthaltstiteln, die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis, die Verfügung von Ausreiseaufforderungen nach dem Aufenthaltsgesetz in den Fällen des Eintritts der Ausreisepflicht, die Klärung der Identität von Ausländern und viele weitere Aufgaben fallen in den Tätigkeitsbereich der Ausländerbehörden. Hier sehen Sie im Überblick, wofür die Ausländerämter in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt zuständig sind:

  • Flüchtlingshilfe
  • Asylverfahren
  • Einreise und Aufenthalt in Deutschland
  • Integrationskurs
  • Krankenversorgung & Kosten
  • Leistungsanspruch
  • Personenstandswesen
  • Register
  • Sozialbetreuung
  • Unterbringungsmöglichkeiten
  • Verpflichtungserklärung

Örtliche Zuständigkeit

Die örtliche Zuständigkeit für einen Ausländer ist nicht im Bundesgesetzt geregelt, sondern im ergänzenden Landesrecht. Grundsätzlich können Sie jedoch davon ausgehen, dass die örtliche Zuständigkeit von Ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort abhängt.

Wie ist der tatsächliche Vollzug der Entscheidungen in den Ländern geregelt?

Die Ausländerbehörden sind für den Vollzug der speziellen aufenthaltsbeendenden Entscheidungen und der negativen Asylentscheidungen des BAMF verantwortlich. Sie begutachten die rechtlichen Anforderungen zur Abschiebung des Ausländers. Im Anschluss melden sie innerhalb den zuständigen Behörden die passenden Flüge an. Für den tatsächlichen Vollzug gesteuert sie sich häufig der betreffenden Landespolizei. Eine Ausnahme stellt Nordrhein-Westfalen dar, dort führen die Ausländerbehörden, die dort den Status einer Sonderordnungsbehörde im Sinne von § 12 OBG haben, die Abschiebungen sowohl Haftmaßnahmen (§ 62 AufenthG) mit bestimmten Vollzugskräften per. Diese haben die gleichen Legitimationen wie Polizeibeamte und sind als Vollstreckungsbeamte via § 113 Strafgesetzbuches gesichert.

Wer sich für ein Besucher-, Schengen- oder auch Studenten-Visum interessiert, ist je nach Herkunftsland für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung beim zuständigen Ausländeramt verantwortlich. Mit dieser abgegebenen und unterzeichneten Erklärung verpflichten Sie sich, für alle Kosten Sorge zu tragen, die mit dem Aufenthalt Ihres Besuchers zusammenhängen. Auf auslaenderaemter.com erhalten Sie weitere wertvolle Informationen rund um den Onlineabschluss einer Versicherungen für ausländische Gäste und die Absicherung der Verpflichtungserklärung.

Weiterführende Links und Quellen