Immer dann, wenn über einen beantragten Aufenthaltstitel noch nicht entschieden wurde, weil bestimmte Voraussetzungen für diese Entscheidung noch nicht vorliegen, kann unter Umständen eine sogenannte Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden. Es ist üblich, dass diese Bescheinigung für den Zeitraum erteilt wird, in welchem der gestellte Antrag von der Ausländerbehörde geprüft wird.
Was ist eine Fiktionsbescheinigung?
Eine Fiktionsbescheinigung fungiert als Nachweis eines vorläufigen Aufenthaltsrechts für in Deutschland lebende Ausländer. Diese Bescheinigung wird in der Regel für den Zeitraum erteilt, in welchem der gestellte Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis durch die zuständige Ausländerbehörde geprüft wird. Der Begriff der „Fiktion“ beschreibt in diesem Zusammenhang eine juristische Fiktion in Bezug auf den Fortbestand des bisherigen Aufenthaltsrechts.
Die Voraussetzungen
Damit eine Fiktionsbescheinigung rechtmäßig ist, muss diese zu einem Zeitpunkt ausgestellt worden sein, in welchem die Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels noch rechtmäßig war. Anders ausgedrückt muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch eine gültige Aufenthaltsgenehmigung vorliegen oder der Antragssteller muss sich rechtmäßig ohne Visum im Bundesgesbiet aufgrund seiner Staatsangehörigkeit aufhalten. Dabei darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die Fiktionsbescheinigung kein Aufenthaltstitel im engeren Sinne ist, sondern nur einen Nachweis über das Bestehen eines vorläufigen Aufenthaltsrechts darstellt.
Erforderliche Unterlagen
Damit Ihnen eine Fiktionsbescheinigung erteilt werden kann, müssen Sie einen gültigen Pass oder einen Passersatz vorlegen. Soweit Sie im Besitz eines bisherigen Aufenthaltstitels, wie eines elektronischen Aufenthalttitels sind, sollten Sie auch diesen mitbringen. Desweiteren sollte eine Bescheinigung über eine Meldebestätigung oder alternativ über ein Mietverhältnis vorhanden sein.
Kosten
Gemäß des § 47 Abs. 1 Nr.8 der Aufenthaltsverordnung wird ab dem 1. September 2017 eine Gebühr von 13 Euro für Erwachsene und 10 Euro für Minderjährige für die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung erhoben. Befreit von dieser Gebühr sind allerdings verschiedene Personengruppen. Dazu zählen unter anderem anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge, türkische Staatsangehörige, Studenten, welche ein aus öffentlichen Mitteln finanziertes Stipendium erhalten sowie ihre Familienangehörigen, Schweizer Staatsbürger und andere Personengruppen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit für die Fiktionsbescheinigung ist sehr kurz. Sie erhalten diese direkt bei Vorsprache bei der zuständigen Behörde, wenn Sie die notwendigen Unterlagen mitbringen und die Voraussetzungen für eine Ausstellung erfüllen. Doch wonach richtet sich die passende Form des Aufenthaltstitels und welche Aufenthaltstitel gibt es überhaupt?
Kann man mit einer Fiktionsbescheinigung reisen?
Grundsätzlich ist die Reise mit einer Fiktionsbescheinigung möglich, da Ihnen die Wiedereinreise nach Deutschland mit solch einer Bescheinigung jederzeit gestattet ist. Sie sollten sich jedoch vor Antritt Ihrer Reise bei der Botschaft des entsprechenden Reiselandes darüber erkundigen, ob eine Ein- und Ausreise mit einer Fiktionsbescheinigung gestattet ist. Haben Sie eine Duldungs- oder Erlaubnisfiktion können Sie mit dieser nicht ins Ausland reisen.
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