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Arbeiten in Deutschland: Was für Ausländer steuerlich gilt

    Werken in Duitsland: welke belastingregels gelden voor buitenlanders

    Deutschland gilt sowohl wirtschaftlich als auch sozial als attraktive Destination für viele Menschen, die von außerhalb der Bundesrepublik zum Arbeiten oder Leben in eines der 16 Länder zwischen Alpen und Nordsee kommen möchten. Abhängig von der Herkunft der arbeitswilligen Menschen sind unterschiedliche Bedingungen erforderlich und unterschiedliche steuerrechtliche Regelungen gültig.

    Das Wichtigste in Kürze

    • Grundsätzlich gilt folgendes Prinzip: Wer in Deutschland arbeitet, egal ob es sich um eine Person mit deutscher oder ausländischer Staatsbürgerschaft handelt, muss in der Regel auch in Deutschland Lohnsteuer zahlen.
    • Welcher Art von Tätigkeit nachgegangen wird und ob ein Vertragsverhältnis mit einer deutschen oder einer internationalen Firma besteht, spielt dabei grundsätzlich keine Rolle.

    EU- und EWR-Bürger

    Alle Bürgerinnen und Bürger aus Staaten der EU oder EWR-Ländern genießen in Deutschland unmittelbaren und unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Sie benötigen dafür weder Visum noch Aufenthaltserlaubnis und unterliegen von Beginn des Arbeitsverhältnisses an der Lohnsteuerpflicht.

    Bürger eines Drittstaats

    Für Bürgerinnen und Bürger von Drittstaaten ist es sehr ratsam, das zuständige Finanzamt und die Ausländerbehörde vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses aufzusuchen. Sie benötigen einen sogenannten Aufenthaltstitel, der ihnen den Zugang zum Arbeitsmarkt erlaubt.

    Die zum Arbeiten notwendige Arbeitsgenehmigung wird folglich dann zusammen mit der Aufenthaltserlaubnis durch das Ausländeramt erteilt, sofern die Arbeitsverwaltung der Vergabe dieser Genehmigung zugestimmt hat.

    Immigranten

    Kommen Ausländer als Immigranten aus einem Herkunftsstaat, mit dem Deutschland kein Abkommen zur Vermeidung von doppelter Besteuerung hat, in die Bundesrepublik, wird der Zugang zum ersehnten Arbeitsplatz in der Regel etwas komplizierter. Der Großteil der Länder Afrikas, aber auch auf Afghanistan fallen in diese Kategorie. Grundsätzlich trifft diese Regelung also meist auf Flüchtlinge zu.

    Bevor Immigranten in Deutschland arbeiten dürfen und steuerpflichtig werden, müssen sie zunächst einen entsprechenden Anerkennungs- und Aufenthaltstitel erlangen. Vom Gesetz her gilt, dass nur Menschen, die anerkannt sind, eine Arbeitserlaubnis bekommen können.

    Wanderarbeiter und Helfer

    Viele ausländische Arbeitskräfte halten sich nur wenige Wochen in Deutschland auf. Häufig handelt es sich dabei um Erntehelfer und Saisonarbeiter, die für einen deutschen Arbeitgeber im Einsatz sind. Die Familien dieser Männer und Frauen bleiben meist im Heimatland, die Arbeitskräfte selbst kehren nach erledigter Arbeit wieder in ihre Heimat zurück.

    Die meisten sogenannten Wanderarbeiter stammen aus Ländern innerhalb der EU. Für Sie gilt dann, dass sie trotz Wohnort im Ausland, in Deutschland beschränkt steuerpflichtig sind.